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Annullierung / Nichtigkeit der Ehe

Waren die Voraussetzungen für die kirchliche Trauung wie Treueverpflichtung oder die Bereitschaft gemeinsame Kinder zu zeugen für eine Ehe nicht gegeben, so kann ein kirchliches Gericht diese annullieren oder für nichtig erklären.


Ablauf der Ehe-Schließung

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Ehe durch eine kirchliche Trauung zu besiegeln, sollten Sie möglichst früh einen Termin mit dem Pfarrer der Kirchengemeinde vereinbaren, der Ihre Ehe trauen soll. Er wird Ihnen erklären, wie die kirchliche Trauung abläuft und Sie darauf vorbereiten. Üblicherweise beginnt die kirchliche Trauung mit einem feierlichen Einzug des Brautpaares in die Kirche, an dessen Spitze meist die Blumenmädchen oder der Pfarrer selbst gehen. Der Bräutigam wartet dann meist vor dem Altar auf seine Braut, welche vom Brautvater für die kirchliche Trauung nach vorne geführt und an den Bräutigam übergeben wird. Vor allem für die Brautväter ist dieser Moment oft sehr schmerzlich, da sie die Tochter, welche sie bisher beschützt haben, offiziell in die Ehe entlassen und an den Bräutigam übergeben müssen. Sie überkommt bei der Zeremonie oft das Gefühl, durch die kirchliche Trauung ein Familienmitglied zu verlieren. Nach dieser feierlichen Übergabe nehmen Brautpaar und Gäste in der Kirche Platz und die kirchliche Trauung beginnt. In deren Verlauf tauscht das Brautpaar auf verschiedene Weise das bekannte Ehe-Gelöbnis aus und tauscht die Ringe. Danach spricht der Pfarrer seinen Segen für die Ehe, welcher meist mit einem persönlichen Trauspruch für Ihre Ehe verbunden ist. Für Ihre kirchliche Trauung haben Sie die Möglichkeit, diesen selbst auszuwählen, z.B. aus dem links vorgestellten Buch. Ist die kirchliche Trauung beendet, verlassen Brautpaar und Gäste die Kirche, wobei hier das Brautpaar den Zug anführt und oft mit Reis beworfen wird, was der Ehe Glück bringen soll. Ein zusätzlicher Bestandteil bei der kirchliche Trauung ist oftmals das Ausschneiden eines Herzes aus einem Bettlaken und die Glückwünsche der Gäste, welche diese im Anschluss an die kirchliche Trauung aussprechen. Danach besteigt das Brautpaar das Brautauto oder die Kutsche und mit lautem Hupen und Gepolter machen sich alle auf den Weg in die Hochzeits Location, um die neue Ehe zu feiern.


Scheidung der Ehe

Trennt sich ein Paar, welches durch die kirchliche Trauung der römisch-katholischen Kirche verheiratet war, so ist eine Scheidung der Ehe nach Kirchenrecht nicht möglich. Hier kann nur eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Eine erneute kirchliche Trauung kann keiner der Partner für eine zweite Ehe in Anspruch nehmen.


Erfolgte die kirchliche Trauung einer Ehe nach den Regeln der evangelischen Kirche, so kann sie dann geschieden werden, wenn sie offensichtlich zerrüttet ist, und nicht mehr reparabel erscheint. Bei einer neuen Ehe eines Partners ist auch erneut eine kirchliche Trauung möglich, wenn dieser eine Beratung durch einen Seelsorger voraus geht.