Standesamtliche Trauung
Die standesamtliche Trauung ist bei der Hochzeit die Trauung, welche die Ehe auch vor dem Gesetz schließt. Ist die standesamtliche Trauung vollzogen, so genießen Ehepaare auch die steuerlichen Vorteile und den Schutz bei Scheidung und Tod eines Partners.

Wenn Sie für Ihre Hochzeit die Trauung organisieren, sollten Sie daran denken, rechtzeitig Ihre „Anmeldung zur Eheschließung“ (früher Aufgebot) für die standesamtliche Trauung einzureichen. Dies sollte etwa 3-6 Monate vor dem gewünschten Termin geschehen. Die Kosten für die standesamtliche Trauung sind bei jeder Hochzeit und Trauung unterschiedlich, da sie von verschiedenen Dingen abhängen. Hierzu zählt, ob bei Ihrer Hochzeit eine Trauung mit einem ausländischen Partner stattfinden soll und ob alle Unterlagen für die standesamtliche Trauung vorliegen oder noch etwas angefordert werden muss. Bei der Anmeldung für die standesamtliche Trauung können Sie diese Informationen jedoch bereits beim Standesbeamten erfragen, welcher Ihnen auch sagen kann, ob bei Ihrer Hochzeit die Trauung gefilmt und fotografiert werden darf. Hierüber gibt es in jeder Gemeinde eigene Vorschriften. Gerade wenn Sie Ihre standesamtliche Trauung an einem besonderen Termin durchführen lassen möchten (z.B. 11.11.2011) ist es wichtig, rechtzeitig vor der Hochzeit den Termin der Trauung zu beantragen, da diese Termine oft sehr schnell vergeben sind.
Sind Sie noch nicht volljährig, so müssen Ihre Eltern der Hochzeit und Trauung zustimmen.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie für Ihre standesamtliche Trauung Trauzeugen haben möchten.
Das Standesamt für Ihre Hochzeit und Trauung können Sie ebenfalls frei wählen. Die „Anmeldung der Eheschließung“ für Ihre standesamtliche Trauung muss jedoch immer beim Standesamt Ihres Wohnortes gemacht werden.
Welche Unterlagen für Ihre Hochzeit und Trauung nötig sind, kann Ihnen der Standesbeamte bei Ihrer Anmeldung sagen. Dies hängt von den Gegebenheiten ab, die vorhanden sind, bevor die standesamtliche Trauung durchgeführt wird. Hierbei muss beispielsweise beachtet werden, ob Sie bereits einmal verheiratet waren, ob Ihr Partner ausländischer Staatsbürger ist, Sie bereits vor der Hochzeit und Trauung Kinder haben und wo die standesamtliche Trauung Ihrer Eltern geschlossen wurde.